Vergebene Aufträge

Die Stadt Sonneberg ist als öffentlicher Auftraggeber bei bestimmten Formen der Auftragsvergabe
gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVGO zur Information über erteilte Aufträge verpflichtet.

Derzeit liegen keine vergebenen Aufträge vor, die gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVGO veröffentlicht werden müssen.

Vergabestelle der Stadt Sonneberg